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"Weihnachtsgeld": noch kein Ende in Sicht - Bescheide erwartet |
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"Weihnachtsgeld"- Nächste Stufe: Bundesverfassungsgericht
KIEL/SCHLESWIG. 2003 hatte die damalige rot-grüne Landesregierung die Sonderzuwendung erheblich gekürzt. Zudem war die Abfolge umstritten: Die Kürzung erfolgte, als das Gesetz noch nicht veröffentlicht war. Mit GdP-Rechtsschutz wurde geklagt. Das Verwaltungsgericht Schleswig wies die Ansprüche zurück. Berufung wurde nicht zugelassen. In Karlsruhe steht jetzt eine grundsätzliche Klage über eine verfassungsgemäße Beamtenbesoldung an.
2003: Es sollte eine Einsparung der besonderen Art sein: Die rot-grüne Landesregierung kürzte die Sonderzuwendung der Beamtinnen und Beamten – gestaffelt nach Besoldungsgruppen - um ca. ein Drittel. Rechtsgrundlage war zum damaligen Zeitpunkt ein gerade erst fertig gestelltes Gesetz auf Bundesebene, das den Startschuss für weitere Föderalisierungen bot. Zum Einen erregte die Kürzung die Gemüter, zum Anderen war in dem Landesgesetz noch nicht einmal die Tinte trocken, als das Landesbesoldungsamt die Kürzungen vornahm. Üblich ist, dass ein Gesetz erst dann rechtswirksam wird, wenn es veröffentlicht ist. Mit Musterklägern und GdPRechtsschutz wurde vor dem schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht geklagt. Die erste Instanz ging verloren, Berufung war nicht zugelassen. Es folgte Berufungszulassungsbeschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht.
Erst im März 2010 beschäftigten sich die Richter aus Schleswig mit den Beschwerden. Sie wurden zurückgewiesen. Ihre Begründung: Dass die um einen Teil gekürzte Sonderzuwendung noch oberhalb der durch den hergebrachten Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation liegt. Die GdP empfiehlt, keine weiteren Schritte zu unternehmen. Das Finanzverwaltungsamt versendet zurzeit allen Antragstellern und Widerspruchsführern Briefe mit der Frage, ob ein weiteres Verfahren gewünscht wird. Doch angesichts der eindeutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes sollte dies nicht erfolgen. Vor dem Bundesverfassungsgericht steht nämlich die wesentlich wichtigere Frage zur Entscheidung an, ob die gänzliche Kürzung des Weihnachtsgeldes für den gehobenen und höheren Dienst sowie die teilweise Kürzung im Jahr 2007 für den mittleren Dienst der Gesamtalimentation von Beamtinnen und Beamten noch gerecht wird. Dies ist umso bedeutsamer, als es bereits mehrere Vorlagenbeschlüsse verschiedener Verwaltungsgerichte aus dem gesamten Bundesgebiet gibt.
Ein Termin in Karlsruhe ist bisher nicht bekannt. rr
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