Anträge (Entwürfe) der Regionalgruppe Kiel-Plön für den Landesdelegiertentag 2009
Antrag zur vollständigen Mann/Frauausstattung der Einzeldiensthundertschaften Nordlicht Der Delegiertentag möge beschließen…. …die unverzügliche Beschaffung von weiteren Vollschutzsets für die Einzeldiensthundertschaften Nordlicht 1-5. Lübeck, 28.März 2009:“Noch vor Ende der Veranstaltung am Hauptbahnhof zogen stärkere Störergruppen der linken Szene (ca. 600 Personen) zu den abgesperrten Brücken. Diese Gruppen wirkten massiv auf die eingesetzten Polizeikräfte ein. Es kam zu Übergriffen auf Verkehrsposten und Einsatzfahrzeuge, es erfolgte ein Angriff auf das 2. Revier in der Hansestraße!“ Nicht nur dieses Zitat aus der damaligen Landeslage belegt die besondere Notwendigkeit der ausreichenden Ausstattung der Einsatzkräfte mit einem passenden Vollschutz angesichts der massiven Gefährdung bei diesem, aber auch noch den folgenden Einsätzen wie die Nato-Tagung in Kehl, die Chaos-Tage in Hannover am 01. Mai oder Holstein Kiel gegen den Halleschen FC. Es gebietet allein schon die Fürsorgepflicht, dass unsere Kolleginnen und Kollegen nur optimal ausgestattet in derart gefährliche Einsätze geschickt werden dürfen. Die bisherige Zuweisung einer persönlichen Vollschutzausrüstung wurde als sehr positiv angesehen. Leider ist diese persönliche Ausstattung nur gemäß dem Schlüssel 1 : 2 erfolgt. Für die Kolleginnen und Kollegen, die nicht in den Genuss der persönlichen Vollschutzausrüstung kamen, bleibt nur noch die Hoffnung, zufällig aus dem Pool einen passenden Vollschutz zu bekommen – oft ohne Erfolg. Ein Vollschutz, der zu groß oder zu klein ist, ist für den im Einsatz besonders geforderten Menschen eher eine Behinderung und kann seine schützende Wirkung nicht entfalten. Ca. 500 Euro kostet ein kompletter Vollschutz – bei 140 Sets allein für Nordlicht 1 kommt man auf ca. 70.000 Euro Kosten – wir finden, gut angelegtes Geld. Deshalb unsere Forderung: Jetzt schnell handeln – der nächste Einsatz kommt bestimmt!
Besoldungsstufe A 9 Z an alle Beschäftigten A9 m.D. Der Delegiertentag möge beschließen…. …die Besoldungsstufe A9/Z ruhegehaltsfähig an alle Beschäftigten A9 m. D. zu vergeben. Der GdP-Landesbezirk feierte die zusätzlichen Z-Stellen zum 01.04.2009 als ein Erfolg ihres Bemühens. IM Lothar Hay erklärte am 12.03.2009 auf der Jahreshauptversammlung der Regionalgruppe Schleswig-Flensburg: "Bei den zum 01.04.2009 nachträglich wirksamen Beförderungen zu A 9 mit Amtszulage handelt es sich um Möglichkeiten, die sich ergeben haben zum Stichtag 31.03.2009. Damit konnten wir ja praktisch zusätzlich einigen Kollegen diese Möglichkeiten geben. Damit ist es aber auch ein Vorgriff auf das zum 01.01.2010 vorgesehene Kontingent." „Almosen im Vorgriff“ Neben den Amtsinspektoren warten landesweit 915 PHM (615 davon sind GdP-Mitglieder) auf eine gerechte Besoldung ihrer erbrachten Leistung. Leistungen, die auf den Dienststellen im ganzen Land im gleichen Atemzuge mit den Leistungen anderer Besoldungsstufen bei gleichen Aufgaben und Ergebnissen gelobt und hervorgehoben werden. Von daher ist es falsch, ungerecht und fatal an nur einen Bruchteil der Polizeihauptmeister, Kriminalhauptmeister und Amtsinspektoren unter dem Deckmantel der „leistungsorientierten Beurteilung“ die Zulage zu vergeben.
Schichtzulage und andere Erschwernisse Antragsteller: Regionalgruppe Kiel – Plön für den 29. Delegiertentag am 17./18.11.2009 betrifft: Antrag auf eine Reform von Erschwerniszulagen (EZulV) und der Vergütung von Dienst zu ungüstigen Zeiten (DuZ) durch die Einführung einer länderspezifischen Verfahrensvorschrift (im Rahmen der Föderalismusreform), vergleichbar einer EZulV mit der Ergänzung und Einbindung erschwerter Dienste, wie z. b. die des ZSK Anhebung des Satzes Dienst zu ungünstigen Zeiten pauschal auf 5 Euro/Std. Der Delegiertentag möge beschließen…. ….dass 1. für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Schleswig-Holstein im Rahmen der Förderalismusreform und eigener Besoldungsstruktur eine zukunftsfähige Erschwerniszulagenverordnung oder eine vergleichbare Regelung geschaffen wird, ….dass 2. der Dienst zu ungünstigen Zeiten pauschal auf 5 €/Std. angehoben wird. Begründung und Forderung: Durch Änderung des Grundgesetzes (Föderalismusreform) gelten Anpassungen für Bundesbeamtinnen und -beamte nicht mehr automatisch auch für die Beamtinnen und Beamten der Länder. Durch Aufhebung des bisherigen Artikels 74a des Grundgesetzes ist die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes zur Regelung der Besoldung der Landesbeamtinnen und -beamten entfallen, somit auch für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Schleswig-Holstein. Die GdP fordert daher eine Erschwerniszulagenverordnung oder vergleichbare Regelung, die den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Schleswig-Holstein gerecht wird. Hierbei müssen auch „Organisationseinheiten mit erschwerten dienstlichen Tätigkeiten“, wie z. B. die in einem Zivilen Streifenkommando (ZSK) Berücksichtigung finden. siehe Anlage
Antrag für den 29. Delegiertentag am 17./18.11.2009 zur Übernahme des so genannten Arbeitgeberanteils in der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Dienstherrn Der Delegiertentag möge beschließen, das sich die GdP dafür einsetzt, dass der Dienstherr künftig aufgrund seiner Fürsorgepflichten bei allen Beitragsansprüchen der GKV, die sich aus den Gehalts- bzw. Versorgungsbezügen ergeben, den Arbeitgeberanteil in Höhe von 50% übernimmt. Antrag ganz lesen
Antrag für den 29. Delegiertentag am 17./18.11.2009 zur Wiedereinrichtung einer 2. Einsatzhundertschaft in Kiel Der Delegiertentag möge beschließen…. …das zur Entlastung des polizeilichen Einzeldienstes neben der 1. Einsatzhundertschaft in Eutin eine 2. Einsatzhundertschaft in Kiel wieder eingerichtet und dafür entsprechendes Personal zusätzlich in den Dienst der Landespolizei Schleswig-Holstein eingestellt wird, die 2. Einsatzhundertschaft mit der notwendigen Ausrüstung bis hin zu geeigneten Gruppenfahrzeugen ausgestattet wird. Begründung: Allein in der Polizeidirektion Kiel leisten die Kolleginnen und Kollegen neben ihren originären Aufgaben im polizeilichen Einzeldienst nur für geschlossene Einsätze bei Demonstrationen, Sportveranstaltungen, Sondereinsätzen und sonstigen polizeilichen Anlässen, wie z. B. Schutz von Gerichtsverhandlungen bis hin zu Durchsuchungen, Razzien, Verkehrskontrollen usw. durchschnittlich 60 000 Arbeitsstunden im Jahr: 2005 waren es 42148 Gesamteinsatzstunden in der Polizeidirektion Kiel 2006 65460 2007 84962 (inklusive Teilnahme G8-Gipfel) 2008 49023 Arbeitsstunden. Um diese zusätzliche Arbeitsbelastung aufzufangen, wären allein für den Bereich der Landeshauptstadt Kiel und des Kreises Plön knapp 40 zusätzliche Polizeibeamtinnen und- beamte notwendig. Antrag ganz lesen
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